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Leistungen der Pflegekasse verständlich erklärt

10. Januar 20267 Min. Lesezeit

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen für pflegebedürftige Menschen. Je nach Pflegegrad und individueller Situation stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zu.

Pflegegeld

Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie von Angehörigen oder Freunden zu Hause gepflegt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 332 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 573 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 765 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 947 Euro monatlich

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen werden direkt an den Pflegedienst gezahlt. Sie sind höher als das Pflegegeld:

  • Pflegegrad 2: 761 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 1.432 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 1.778 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 2.200 Euro monatlich

Kombinationsleistung

Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch kombinieren. Wenn Sie beispielsweise nur einen Teil der Pflegesachleistungen nutzen, erhalten Sie den restlichen Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten.

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