Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen. Sie dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.
Wer muss die Beratung in Anspruch nehmen?
Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen lassen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2 und 3: Einmal pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: Einmal pro Quartal
Was passiert bei der Beratung?
Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause und:
- Beurteilt die aktuelle Pflegesituation
- Gibt praktische Tipps zur Pflege
- Berät zu Hilfsmitteln und weiteren Leistungen
- Unterstützt pflegende Angehörige
Kostenübernahme
Die Kosten für die Beratung werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Sie müssen nichts bezahlen. Bei terraMed Pflege führen wir diese Beratungen durch und unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um die Pflege.
